Wir beraten Sie bei Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung
Unsere Beratung bei Steuerhinterziehung:
Ein Expertenteam aus Steuerberatern und Rechtsanwälten wehrt unberechtigte Vorwürfe ab und hilft Ihnen bei der Steuerstrafverteidigung.
Steuerhinterziehung:
In die Mühlen eines möglichen Ermittlungsverfahrens wegen Steuerhinterziehung gerät man in der Regel aus zwei Gründen:
Bewusstes und wiederholtes Handeln mit Steuerverkürzungsabsicht (Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit)
Unbewusstes Handeln mit Steuerverkürzungstatbestand.
Gerade der zweite Punkt bewirkt beim Betroffenen bei Kenntnisnahme nicht nur Nichtwissen, Überraschung und Unverständnis sondern auch Angst. Sehr oft werden in diesem Bereich z.B. mittels Kontrollmitteilungen durch das Finanzamt Prüfungen veranlasst, welche zu Feststellungen führen können, die z.B. rein auf Indizien oder Vermutungen basieren und den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen. Gerade hier gilt es zusammen mit dem Betroffenen (Steuerpflichtigen) die Feststellungen des Finanzamtes, Betriebsprüfungsstelle oder Steuerfahndung) detailliert zu prüfen und diesen im Sinne des Mandanten entgegen zu treten.
Weiterhin bringt ein Steuerstrafrechtsverfahren hohe finanzielle Risiken mit sich. Zum einen kann die Abänderung der „vermeintlich“ angeprangerten steuerstrafrechtlichen operativen Vorgänge zu massiven Umsatzeinbußen oder Kostenerhöhungen führen, zum anderen kommen mit der Sicherung der Steuerhinterziehungsbeträge mögliche Sicherungs- und Vollstreckungsmaßnahmen durch das Finanzamt hinzu (z.B. Arrestanordnung). In Verbindung mit möglichen Kosten für den oder die Berater kann somit die Liquidität des Unternehmens oder des Steuerpflichtigen existenziell gefährdet werden. Hier gilt es gezielt Ihre Kosten nach Priorität zu verlagern.
Unser Service für Sie:
Umfassende Betreuung durch erfahrenen Spezialisten,
wir arbeiten so eigenständig wie möglich und nötig, damit Sie sich weiter auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können,
Übernahme der Kommunikation mit den Finanzbehörden,
Spezialisiert auf Steuergesetze und Steuerstrafverteidigung in Bayern,
Unterstützung bei der Erstellung einer Selbstanzeige,
Absolut diskrete Bearbeitung Ihres Anliegens.
Änderungen ab dem 01.01.2015:
Ab dem 01.01.2015 gelten neue Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige. Die Steuerhinterziehung mit Selbstanzeige bleibt grundsätzlich nur noch bis zu einem Hinterziehungsvolumen von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen kann von einer Strafverfolgung nur bei Zahlung eines entsprechenden Zuschlags abgesehen werden. Dieser beträgt bei einer Summe von mehr als 25.000,00 Euro 10,00 Prozent, ab 100.000,00 Euro 15,00 Prozent und bei mehr als einer Million Euro 20,00 Prozent. Zudem dehnt das Gesetz die Verjährung von bisher 5 auf 10 Jahre aus.
Kooperationspartnerin
Alexandra Kindshofer
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerstrafrecht
Sophienstr. 1
D-80333 München
Telefon
089 512 666 9-0
email
a.kindshofer@kanzlei-kindshofer.de
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Sprechen Sie mit uns, möglichst bevor Sie selbst erste Schritte unternehmen und stärken Sie Ihre Verteidigungsposition durch bewährtes, strategisches Vorgehen!