Rentenbesteuerung
Rentenbesteuerung
Die gläserne Rente kommt!
Ab dem 1. Oktober 2009 wird die Rente gläsern. Die Rententräger informieren die Finanzämter dann über die ausgezahlten Renten aus den Jahren 2005 bis 2008. Eine Nachzahlungswelle droht. Mit einem neuen Kontrollverfahren informieren sich die Finanzbehörden über den Bezug von Alterseinkünften. Die Rententräger melden erstmalig in 2009 die ausgezahlten Renten. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat festgelegt, dass die erstmalige Meldung vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen
muss. Zu melden sind dann die Renten aus den Jahren 2005 bis 2008. Künftig sind die Mitteilungen jährlich bis zum 1. März des Folgejahres des Rentenbezugs zu übermitteln (§ 22a Abs. 1 EStG).
Das Verfahren:
Das Mitteilungsverfahren wird von der zentralen Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (RV Bund) betreut. Von hier aus werden die Rentendaten an die Landesfinanzbehörden übermittelt. Die Rechenzentren starten dann eine Vorauswahl, die schließlich an die Finanzämter weitergeleitet wird.
Inhalt der Meldung:
Die Rentenbezugsmitteilung enthält folgende Angaben:
Identifikationsnummer,
Name und Geburtsdatum des Leistungsbeziehers, Rentenbetrag,
Rentenanpassungsbetrag, Zeitraum des Leistungsbezugs, sowie Name und
Anschrift des Rententrägers.
Mitteilungspflicht:
Mitteilungspflichtig sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, der Verband der landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, private Versicherungsunternehmen, sowie Anbieter von Rürup- und Riester-
Rentenverträgen.
Hintergrund:
Das neue Kontrollverfahren wird eine Nachzahlungswelle auslösen. Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes in 2005 unterliegen Renten einer breiteren Besteuerungsbasis. Dennoch dürften viele Rentner seither keine Steuererklärung abgegeben haben.