Baulohn und Lohn
Baulohn
Die Liste spezieller Vergütungsbestandteile im Baulohn ist lang: Urlaubsentgelt, zusätzliches Urlaubsgeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeld, usw. Die Kanzlei Vogl & Orgis und DATEV helfen Ihnen, bei der Baulohnabrechnung den Überblick zu behalten.
Wir bieten Sicherheit, wenn es komplizierte Bestimmungen fachgerecht umzusetzen gilt. Sie haben die Wahl, ob und wie die Lohnabrechnung aufgeteilt werden soll:
Die Komplettleistung garantiert, dass alles von der Kanzlei abgerechnet wird. Oder aber Sie nutzen Softwarelösungen von DATEV und rechnen teilweise oder vollständig in Ihrem Unternehmen ab.
In jedem Fall arbeiten Sie optimal mit uns zusammen, auch deshalb, weil wir ebenfalls DATEV-Software nutzen. Wir können auch die Daten aus der Personalabrechnung direkt in Ihre Finanz- und Anlagenbuchführung und für den Jahresabschluss übernehmen.
Hochwertige Software - Aktualität inklusive
Mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt stehen und als Kanzlei zwei Lösungen zur Baulohnabrechnung zur Verfügung. Gesetzliche und tarifvertragliche Bestimmungen sind darin stets aktuell enthalten. Ihre Abrechnungen basieren daher immer auf dem kompletten und aktuellen Tarifwerk der Bauwirtschaft. Einiges erledigt die Software sogar automatisch, beispielsweise Sozialkassenbeiträge zu ermitteln oder witterungsbedingte Arbeitsausfälle abzurechnen.
Datenübermittlung ohne Reibungsverluste
Die von uns eingesetzten DATEV-Programme, vereinfachen für Sie das aufwändige Meldeverfahren an die Urlaubs- und Lohnausgleichskassen. Daten werden aus den Programmen heraus weitgehend automatisiert übermittelt, und dies über das DATEV-Rechenzentrum direkt an Sozialversicherungsträger, Finanzämter und Sozialkassen.